Megaupload

megaupload.com zum 19.01. abgeschaltet / rechtlichen Konsequenzen für Nutzer

Vor wenigen Tagen (19.01.2011) hat das FBI den 1Click-Hoster „megaupload.com“ und die für Videostreams bekannte Seite „megavideo.com“ hochgenommen. Die Seite gehört mit 50 Millionen Klicks/Tag zu den bestbesuchtesten Seiten (zeitweise Platz 13) des Webs. Die Ermittlungsbehörde des US-Justizministeriums hat 7 Personen festgenommen. U.A. auch die DotCom-Legende und Wiederaufstehmännchen „Kim (Kingpin) Schmitz“. Dieser hatte den Hoster 2005 unter dem Namen „Kim Dotcom“ in Hong Kong gegründet.

Cracker reagierten mit einem DDoS auf Justice.gov, UniversalMusic.com und RIAA.com.


Die Kanzelei „Wilde, Beuger und Solmecke“ äußert sich in einer Pressemitteilung zu den rechtlichen Konsequenzen für Nutzer von Megaupload. Uploader haben danach Geldstrafen von 1.000 – 2.000€ und je nach schwere der Schuld, u.U. mehrjährige Haftstrafen zu erwarten. Downloader können warscheinlich nicht belangt werden, da IP-Adresse von Megaupload nicht gespeichert wurden. Wenn doch, können diese maximal 7 Tage zurück verfolgt werden. Danach müssen die Provider diese Adressen löschen.

Die letzten beiden Absätze sind für Uploader legaler Daten interesant. So haben diese theoretisch Schadenersatzansprüche gegenüber dem amerikanischen Staat. Praktisch wird das aber nicht durchzusetzen sein.

Filesonic hat inzwischen reagiert und erlaubt nur noch privates up-/downloaden von Daten. Bittorent hat vor ein paar Wochen schon ein Dropbox-ähnliches System eingeführt. Andere Hoster werden demnächst sicherlich auch ihr Geschäftsmodell anpassen.

Details dazu findet ihr direkt auf der Webseite von den überaus informativen Anwälten, die auch auf Youtube sehr aktiv sind.

Über den Author:

JensLiebt Filme und sammelt Trailer. Wenn er keine Filme schaut, schreibt er Kritiken oder treibt den technischen Fortschritt voran.Zeige alle Artikel von Jens →